1999 – erfolgreich gegen die Kunstakademie Düsseldorf

Wenn ein „exzentrischer Maler, der seinen eigenen Geniekult getreibt“ als Rektor tätig ist. Das OVG Münster verweist – anders als die Vorinstanz  (beim Link bitte weiter auf Kultusministerkonferenz klicken) – die selbstherrlichen Professoren der Kunstakademie Düsseldorf in ihre Schranken. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Akademie bleibt beim BVerwG ohne Erfolg. Von allgemeiner Bedeutung: Ein weiteres Studium ist erforderlich, wenn die Prüfungsarbeiten nicht für eine erneute Beurteilung zur Verfügung stehen. Beteiligt: RA Reinecke