Der BGH entscheidet: Zu einer kriminelle Vereinigung gehören mindestens drei Personen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wollte aus zwei Personen eine Vereinigung machen. Als Verteidiger beteiligt: Rechtsanwalt Reinecke
Rechtsanwält*innen in Bürogemeinschaft
Der BGH entscheidet: Zu einer kriminelle Vereinigung gehören mindestens drei Personen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wollte aus zwei Personen eine Vereinigung machen. Als Verteidiger beteiligt: Rechtsanwalt Reinecke